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Tempo 30 in der Sternwartestraße jetzt umsetzen – für mehr Sicherheit im Mischverkehr

Von "Du hast einen Vorschlag?"

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Die Sternwartestraße erfüllt eine besondere Funktion im Innsbrucker Verkehrsnetz: Sie ist die einzige verkehrsberuhigte Radverbindung in die Innenstadt für die Stadtteile Hötting (Westlicher Teil), Allerheiligen und Sadrach (ehemals Teil der geplanten Route R2). Damit handelt es sich nicht um einen beliebigen Straßenzug, sondern um eine zentrale Alltagsachse für eine große Zahl an Verkehrsteilnehmenden.

Gerade hier treffen unterschiedliche Nutzungsansprüche unmittelbar aufeinander, mit entsprechend erhöhtem Risiko. Vor diesem Hintergrund besteht konkreter und aktueller Handlungsbedarf zur Vermeidung von Personenschäden. Eine spätere, rein konzeptionelle Behandlung wird der bestehenden Nutzungssituation nicht gerecht.

Die Wirksamkeit einer Temporeduktion ist zudem fachlich klar belegt:

Im Masterplan Radverkehr 2030 der Landeshauptstadt Innsbruck (2021) wird ausdrücklich festgehalten, dass die Anpassung der Geschwindigkeit an ortsspezifische Gegebenheiten eine besonders kostengünstige und effektive Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellt. Studien zeigen, dass Tempobeschränkungen Unfälle mit Personenschaden deutlich reduzieren können. Gleichzeitig werden positive Effekte auf Lärm, Abgase, Verkehrsfluss und Lebensqualität beschrieben.

Vor diesem Hintergrund stellt sich weniger die Frage, ob eine Maßnahme sinnvoll ist, sondern vielmehr, warum eine derart klar identifizierbare Schlüsselstelle derzeit nicht priorisiert behandelt wird.

Der Verweis auf ein stadtweites Gesamtkonzept bis Herbst 2026 wurde als Rückmeldung in einem anderen Verfahren in unmittelbarer Umgebung (Schneeburggasse) angeführt. Diese Argumentation lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres auf die Sternwartestraße übertragen:

  • Die Sternwartestraße übernimmt eine einzigartige Netzfunktion als zentrale Radverbindung mehrerer Stadtteile.
  • Die Gefährdungslage ergibt sich aus dieser übergeordneten Funktion und betrifft somit täglich eine größere Zahl an Verkehrsteilnehmenden.
  • Zusätzlich ist die tatsächliche Straßenraumgestaltung in weiten Abschnitten faktisch einspurig, da parkende Fahrzeuge regelmäßig eine Begegnung zweier Kfz erschweren oder verhindern. Dadurch entstehen Ausweich- und Konfliktsituationen, die das Unfall- und Gefahrenpotenzial weiter erhöhen.
  • Es handelt sich daher nicht um eine reine Wohn- oder Nebenstraße, sondern um eine hoch frequentierte Mischverkehrsachse mit eingeschränkter Querschnittsbreite und besonderer Radverkehrsbedeutung.

Gerade aufgrund dieser Unterschiede ergibt sich eine andere Dringlichkeit und Prioritätensetzung. Die Anwendung einer einheitlichen, abwartenden Vorgehensweise würde der konkreten Situation vor Ort nicht gerecht werden.

Damit ergibt sich sachlich die Frage, welche Kriterien im konkreten Fall für die Priorisierung herangezogen werden, wenn eine Straße mit dieser Netzfunktion, tatsächlichen Engstellen durch Parkraumsituation und entsprechend erhöhtem Konfliktpotenzial im Mischverkehr aktuell nicht gesondert betrachtet wird, obwohl die maßgeblichen Einflussfaktoren bereits heute vorliegen.

Dieser Vorschlag zielt daher auf eine vorgezogene, einzelfallbezogene Prüfung und Umsetzung ab - als notwendige und begründbare Reaktion auf eine bereits bestehende, besondere Verkehrssituation.

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Letztes Update: 11. Mai 2026

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Gepostet von

Profil von Tim Tim am 11. Mai 2026