Hallo Donald!
Vielen Dank, dass du einen Vorschlag eingereicht hast und dich aktiv einbringen möchtest. In Absprache mit der zuständigen städtischen Stelle können wir dir folgende Info geben:
Primär liegt der ggstl. Abschnitt der Landesstraße (L9) in der Erhaltung der Landesstraßenverwaltung bzw. des Baubezirksamtes.
Demgemäß liegen sämtliche bauliche Maßnahmen in der Verantwortung des Landes Tirol.
Die Stadt hat hier keinerlei Handhabe bauliche Maßnahmen zu setzen ohne Zustimmung des Grundeigentümers.
Wir möchten dich dazu ermutigen, deinen Wunsch nach allfälligen Lärmschutzmaßnahmen samt entsprechender erforderlicher Messungen an die Landesstraßenverwaltung heranzutragen.
Daher ist dein Vorschlag leider unzulässig.
Team Bürger:innenbeteiligung
Lärmbelastung auf der Igler Straße. Zwischen den Stadtteilen Vill und Igls wird eine Lärmschutzmaßnahme gewünscht.
Von "Du hast einen Vorschlag?"
Zum Projekt
Zwischen den Stadtteilen Vill und Igls hat die Lärmbelastung durch den Verkehr (Durchzugsverkehr/Pendelverkehr) in den letzten Jahren enorm zugenommen.
Nun wird an die Stadt die Bitte herangetragen, dass hier Maßnahmen getroffen werden, die die Lärmbelastung auf ein erträgliches Ausmaß reduziert. Gedacht wird da eine Bepflanzung der Grundstück die an die Straßen direkt angrenzen (Abschnitt Vill Ende Richtung Igls, rechte Seite).
Vielen Dank für die Unterstützung und konstruktive Vorschläge zur Beseitigung dieses Problems.
Offizielle Updates
Letztes Update: 10. Juli 2025
Veröffentlicht am 10. Juli 2025
Kommentare
Die Kommentarfunktion in diesem Projekt ist derzeit deaktiviert.
unzulässig
Der Vorschlag entspricht nicht den Zulassungskriterien und ist somit unzulässig. Es kann nicht abgestimmt werden.
keine Stimmen von 80 erforderlichen Stimmen
