Erweitertes Rauchverbot für gesunde Luft
Von "Du hast einen Vorschlag?"
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Die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Bürger:innen in Innsbruck müssen geschützt werden. Doch ein großes Problem bleibt bestehen: Passivrauchen vor Wohngebäuden, in Mehrfamilienhäusern und an öffentlichen Orten.
Passivrauchen ist nachweislich gesundheitsschädlich und kann zu Reizungen, Kopfschmerzen und langfristig zu schweren Erkrankungen wie Lungenkrebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Besonders betroffen sind Kinder, ältere Menschen, Schwangere und Personen mit Vorerkrankungen. Ihr Recht auf saubere Luft endet dort, wo das Rauchen anderer beginnt.
Warum ein Rauchverbot in Innsbruck?
Ein Rauchverbot wird in folgenden Bereichen vorgeschlagen:
- Vor und im Umkreis von 7 Metern zu Wohn- und insbesondere Mehrfamilienhäusern (z. B. Eingänge, Balkone, Terrassen).
- Vor öffentlichen Einrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Verwaltungsgebäuden).
- An Bushaltestellen, Parkanlagen und öffentlichen Plätzen (ähnlich wie in anderen Städten).
Beispiele aus anderen Städten und Ländern
Vorbilder für solche Regelungen gibt es weltweit:
- Vancouver (Kanada): Rauchverbot im Umkreis von 6 Metern zu Eingängen, offenen Fenstern und Luftansaugungen von öffentlichen Gebäuden.
- New York City (USA): Rauchverbot in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 10 Wohneinheiten, inklusive Balkone und Terrassen.
- Melbourne (Australien): Rauchverbot in Mehrfamilienhäusern und in der Nähe von öffentlichen Gebäuden.
- Berlin (Deutschland): Rauchverbot in der Nähe von Kinderspielplätzen und öffentlichen Gebäuden
Freiheit vs. Gesundheit: Warum dieses Verbot keine Einschränkung, sondern ein Gewinn ist
Oft wird argumentiert, dass solche Regelungen die Freiheit der Raucher:innen einschränken. Doch diese Sichtweise verkennt einen zentralen Punkt:
Es geht nicht um die Freiheit zu rauchen – es geht um die Freiheit, in einer gesunden Umgebung zu leben.
- Rauchen ist eine individuelle Entscheidung, aber deren Auswirkungen betreffen oft ungewollt andere. Wer in der Nähe von Wohngebäuden raucht, gefährdet die Gesundheit seiner Mitmenschen – ohne deren Zustimmung.
- Ein Verbot im Umkreis von 7 Metern schränkt die Freiheit der Raucher:innen nicht unzumutbar ein. Es verlangt lediglich, dass sie beim Rauchen einen Mindestabstand zu Wohngebäuden einhalten. Wer auf dem eigenen Balkon, im Garten oder an einem öffentlichen Platz weiter als 7 Meter von einem Gebäude entfernt raucht, kann dies weiterhin tun.
- Die Freiheit der Nichtraucher:innen, in einer rauchfreien Umgebung zu leben, hat Vorrang. Niemand sollte gezwungen sein, in seiner eigenen Wohnung oder vor dem eigenen Haus Passivrauchen ausgesetzt
Für die Stadt Innsbruck wäre dieser Schritt ein klares Bekenntnis zum Gesundheitsschutz für alle Bürger:innen, und ein Signal für Prävention, das auch junge Menschen vor den Gefahren des Rauchens warnt.
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