Hallo Sophia,
danke für deinen Vorschlag!
Leider können wir deinen Vorschlag nicht zur Abstimmung freischalten, da die Stadt Innsbruck nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 nicht befugt ist, eine solche Regelung zu schaffen.
Wir haben intern beim zuständigen Amt nachgefragt und folgende Rückmeldung bekommen:
Die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen wird im Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996) geregelt. Dieses Bundesgesetz sieht unter § 13 die Möglichkeit für den Landeshauptmann vor eine Verordnung zu erlassen, die die Beschaffenheit, Ausrüstung und Kennzeichnung der bei der Gewerbeausübung verwendeten Fahrzeuge hinsichtlich der Betriebssicherheit und Eignung regelt. Eine solche Verordnung ist mit der Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2020 erlassen worden. Eine Verpflichtung für die Taxibetriebe in der Nacht ausschließlich E-Autos zu verwenden, kann aber auch über eine Verordnung nach § 13 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 nicht geschaffen werden.
Vielen Dank für dein Engagement und liebe Grüße
Team Bürger:innenbeteiligung
E-Taxis einführen
Von "Du hast einen Vorschlag?"
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Die 30er Zonen werden in der Nacht vor allem von Taxis nicht beachtet. Dies stört leider oft die Nachtruhe. Eventuell wäre eine Umstellung auf E-Autos für Anrainer:innen eine nächtliche Entlastung.
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Letztes Update: 3. März 2025
Veröffentlicht am 3. März 2025
Kommentare
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unzulässig
Der Vorschlag entspricht nicht den Zulassungskriterien und ist somit unzulässig. Es kann nicht abgestimmt werden.
keine Stimmen von 80 erforderlichen Stimmen
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